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Donnerstag, 14. April 2016

Richtig geil

Ich hätte mir doch denken müssen, dass es nicht so einfach abläuft. Es gibt doch eine Prüfungsordnung, in die ich hätte schauen sollen. Da wäre doch alles ganz klar geregelt. Meine Lieblingssachbearbeiterin im Prüfungsamt war diesmal sehr ungehalten, und wie zur Verzeihung beichtete sie während meiner Anwesenheit in einer kurzen Denkpause ihrer Arbeitskollegin am Nebentisch, dass sie es leid wäre. Sie holte einen riesigen Ordner hervor mit einem Stapel von Scheinen innenliegend, die alle noch bearbeitet werden müssten. Sie blätterte darin, um meinen vor Tagen abgegeben Schein, der noch nicht verbucht war, zu finden. Diesen Ordner hätte sie gestern erst leer gemacht, seufzte sie nach nebenan. Und heute sei alles wieder voll. Da war mir klar, dass ich mein Fett wegkriegen sollte.

Ich muss nämlich nicht nur eine Anmeldung für die Masterarbeit einreichen, sondern auch noch ein Formular zur pünktlichen Abgabe derselben, alles beglaubigt und unterschrieben und gesichtet von allen Beteiligten: Prüfern, zu Prüfende, Prüfungsamt. Das habe ich heute nachgereicht, also den zweiten Teil. Ich war schon ein bisschen stolz auf mich, dass ich das gecheckt hatte. Um sicher zu gehen, hat mir meine Prüferin der Masterarbeit sogar das Datum ihrer Unterschrift auf das Datum meines Einreichens der Arbeit zurückdatiert. Ich sagte zwar, dass das wohl keine Rolle spielen würde, aber sie bestand darauf. Sicher sei sicher.

Und dann saß ich da und traute mich schon gar nicht mehr zu fragen nach der mündlichen Prüfung. Brauchte ich auch gar nicht. Da kam meine Sachbearbeiterin schon selber drauf. „Wissen Sie, Herr Sowieso, ich möchte einmal erleben, dass bei Ihnen etwas richtig geil läuft.“ Mit einem Stoßseufzer verwies sie mich des Büros, nicht ohne mich in eine der unteren Etagen zu verweisen, damit ich mir dort das Formular zur Anmeldung der mündlichen Prüfung ausdrucke. Das machen sie bei sich nämlich nicht mehr. Das hält zu sehr auf. Wenn ich das Formlur hätte, sollte ich wiederkommen.

Als ich wieder nach oben kam mit dem richtigen Formular und es schon halb ausgefüllt hatte, kam ich erneut an die Reihe. Sie erklärte noch einmal das Procedere, sie verwies auf die Prüfungsordnung und erläuterte mir den Sachverhalt. Es wäre nämlich heutzutage überhaupt kein Problem, die mündliche Prüfung sogar vor der schriftlichen abzuschließen. Das wäre den Studierenden freigestellt. Aber weil das so ist, muss natürlich für die mündliche Prüfung eine gesonderte Prüfungseignungsfeststellung ausgefüllt werden, so wie es bei Einreichung des Themas der Masterarbeit schon einmal notwendig war.

Das Formular, welches ich mitbrachte, war deshalb ähnlich dreigeteilt. Der erste Teil mit meinen Daten, der zweite Teil wurde vom Prüfungsamt ausgefüllt, also nach studiengangrelevanten Kriterien wurden darin Häkchen gesetzt, ganz wie bei der schriftlichen Prüfung auch, und im dritten und letzten Teil sollten dann die Prüfer noch einmal gegenzeichnen. Dass diese „neue Freiheit“, von der meine Sachbearbeiterin sprach, weder im Sinne der Studierenden sein kann und erst recht nicht im Sinne der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Prüfungsamtes, und schon gar nicht im Sinne der Prüfenden, das behielt ich in diesem Moment für mich. Dieser ganze Arbeitsaufwand, das Herumgerenne und Unterzeichnenlassen. „Und jetzt, gehen Sie!“, sagte sie zum Abschied.
„Jawohl“, sagte ich.

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Zuletzt aktualisiert: 22. Mär, 21:06

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