Trithemius - 23. Feb, 18:41
Fragt sich, wie weit "außerhalb des Kiosks" reicht. Wenn meine Wohnung auch in den Bereich fällt, dann gute Nacht! Und wer oder was mit welchem Recht "gestattet" hier "nicht"?
Shhhhh - 24. Feb, 08:22
Außerhalb ist doch ganz klar definiert, deine Wohnung liegt außerhalb des Kiosks. Mit welchem Recht der Besitzer dieses Verbot ausgesprochen hat, kann ich nicht sagen, da es in seinen Kühlschränken jedoch vor Alkohol nur so wimmelt, wird ihm noch gar nicht klar geworden sein, dass er seiner Haupteinnahmequelle den Hahn zugedreht hat.