Kaputter Plattenspieler zum Lesen
Über fefe kam ich heute zu diesem Link. Dort wird eindringlich beschrieben, dass der Vermieter wegen des Aufhängens einer Piratenflagge im Fenster über der Eingangstür zwei Monatsmieten, 700,- Euro, einklagen wollte.
Und da der Artikel noch nicht lang genug war, wird eindringlich beschrieben, dass der Vermieter wegen des Aufklärens einer Piratenflagge im Fenster über der Eingangstür zwei Monatsmieten, 700,- Euro, einklagen wollte. Glücklicherweise hat ein Gericht jetzt entschieden, dass das nicht geht, nicht geht.
Der Richter überzeugte sich übrigens sogar selbst vor Ort und stellte fest, es handele sich um eine Kinderflaggagge.
Und da der Artikel noch nicht lang genug war, wird eindringlich beschrieben, dass der Vermieter wegen des Aufklärens einer Piratenflagge im Fenster über der Eingangstür zwei Monatsmieten, 700,- Euro, einklagen wollte. Glücklicherweise hat ein Gericht jetzt entschieden, dass das nicht geht, nicht geht.
Der Richter überzeugte sich übrigens sogar selbst vor Ort und stellte fest, es handele sich um eine Kinderflaggagge.
Shhhhh - 22. Okt, 18:00