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Dienstag, 27. Dezember 2016

Die Quittung

Quittung. Ich wollte was zu dem urdeutschen Wort Quittung schreiben. Am Ende des Jahres erhält nämlich jeder eine Quittung, am Ende des Lebens sowieso und überhaupt, so sollte man denken, bekommt ein jeder die Quittung dafür, wofür.

Der erste Reinfall war natürlich gleich einmal die Wortherkunft. Entlehnt wurde das Wort nämlich aus dem Altfranzösischen und kommen tut es aus dem Lateinischen. Es hat keinerlei Verwandtschaft zur Quitte aber dafür ist es ein hundertprozentiger Ableger von quitt.

Mein Duden, also mein etymologisches Wörterbuch, tönt ja am Ende, also auf dem Umschlag, mit der Weisheit, dass Begriffe aus dem Bankwesen häufig oder fast ausschließlich aus dem Italienischen kommen. Die Quittung kommt nicht daher, oder sagen wir mal nur über drei Ecken. Nur über drei Ecken hat die Quittung auch etwas mit dem Bankwesen zu tun, weshalb ich meinem Duden diese höchst unzureichende Erklärung noch einmal verzeihe.

Aber wie ist das denn jetzt mit der Quittung? Die Quittung ist ein Notbehelf für all diejenigen, denen eine wirkliche Lösung ihrer Probleme versagt geblieben ist. Gehen Sie auf ein Geschäftsessen, gibt es einen Bewirtungsbeleg (Deutsch!), und kaufen Sie im Namen Für irgendetwas ein, gibt es einen Kassenbon (Bon = Französisch!). Eine Quittung bekommen Sie nur, wenn Sie danach fragen, und auch nur dann, wenn Sie jemanden fragen, der sich auf so etwas nicht sonderlich gut vorbereitet hat. Derjenige oder meinetwegen auch diejenige, die Ihnen eine Quittung ausstellt, hat womöglich einen Blankoblock aus einem Supermarkt gekauft, um sich für diesen unwahrscheinlichen Fall abzusichern. In den wenigsten Fällen benötigt diese Person den Durchschlag Ihres verlangten Dokuments.

Und was bedeutet das nun für uns? Die Quittung, die wir irgendwann einmal erhalten werden für das oder jenes, was wir getan oder gesagt haben, gibt es nur auf Bestellung und sie nutzt uns überhaupt nichts. Es sei denn wir sind Bibelfetischisten, Massenmörder oder sonstige Fanatiker. Darüber hinaus sind diejenigen, die uns diese Quittung ausstellen, nur bedingt darauf vorbereitet, das heißt, deren Urteil ist grundsätzlich anfechtbar, wenn überhaupt nur eingeschränkt gültig, denn die Person, die die Quittung ausstellt, hat ja gar nichts davon.

Wenn Sie also demnächst Bilanz (Italienisch!) ziehen und sich fragen, ob das Jahr 2016 ein erfolgreiches, ein gutes oder schlechtes Jahr war, dann verlangen Sie einfach keine Quittung! Es wird Ihnen niemand ungefragt eine ausstellen. Niemand macht Ihnen etwas zum Vorwurf, was Sie nicht ohne Quittung auch schon gewusst hätten. Lassen Sie die Quittung einfach mal weg. Es funktioniert.

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Zuletzt aktualisiert: 22. Mär, 21:06

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